ALG II - Bedarfsgemeinschaft
beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Inhestern / Hannover
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wohne mit meinem 24 Jahre alten, arbeitslosen Sohn in einem Haushalt. Bisher bekam mein Sohn ALG II. Jetzt hat die ARGE Arbeit und Soziales diese Leistung aberkannt, da nach Ansicht der ARGE seit der Neuregelung zum 01.07.2006 eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Mein Sohn hat bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ich bin daher der Meinung, dass ich ni ...