Ist Verzicht auf Pflichtteil zugunsten des Nachfolgeerbens als Schenkung zu werten?
vom 3.11.2004
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Guten Tag, mein Vater hat in der Intention den Kindern aus erster Ehe das Erbe vorzuenthalten und alles dem Sohn aus zweiter Ehe zu vermachen, sein Haus zwar vollständig finanziert, es aber grundbuchlich auf seine zweite Ehefrau eintragen lassen. Als diese nun starb, hätte prinzipiell die Hälfte des Hauses an ihn zurückfallen müssen, die andere Hälfte an den Sohn aus zweiter Ehe. Testamentari ...