Wenn Sie das Hausgrundstück vollständig übernehmen wollen, bestehen hierfür grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Die eine (sinnvollere) Variante besteht darin, daß Ihnen Ihre Schwester ihren Anteil gegen ein Entgelt überträgt. Dieses Entgelt besteht dann sinnvollerweise in der Übernahme der noch bestehenden Schulden sowie einem Barkaufpreis in Höhe des nach Abzug der Schulden für den Anteil Ihrer Schwester verbleibenden Grundstückswert (also wie von Ihnen angedacht). Hierauf haben Sie allerdings keinen Anspruch, Ihre Schwester kann sich dieser Lösung auch verweigern. Dann bleibt Ihnen nur die zweite Lösung einer Teilungsversteigerung des Hausgrundstücks über das zuständige Amtsgericht (bei der Sie dann ja wiede............
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mich würde aber noch die Frage mit den Schuldzinsen interessieren. Dieses Darlehen wurde damals noch von den Eltern aufgenommen. Könnte ich einen Teil (Hälfte?) der noch anfallenden Schuldzinsen (evtl. ermittelbar durch eine Hochrechnung) bei der Erbauszahlung in Abzug bringen?
Typischer weise wird regelmäßig nur die eigentliche Darlehnsschuld verrechnet, denn es ist bei einer Übernahme der Schulden durch Sie ja Ihre Sache, ob Sie dieses Darlehn jetzt ablösen oder aber weiter laufen lassen. (Anders herum: Wenn Sie den Kaufpreis komplett bar bezahlen würden, könnten Sie ja auch nicht zu Zinsen für eine hierzu evtl. notwendige Finanzierung abziehen).