Sehr geehrte Ratsuchende,
die Festlegung der Feiertage erfolgt durch Landesgesetze, daher müssen diese herangezogen werden, ob ein bestimmter Tag ein Feiertag i.S.d. Entgeltfortahlungsgesetzes ist.
Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage, sondern normale Werktage, so daß die Regelung grundsätzlich richtig ist, hier Urlaub nehmen zu müssen.
In Ihrem Falle kann allerdings der (nicht gesetzlich geregelte) allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sein. Er verbietet die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen, in vergleichbarer Lage befindlichen Arbeitnehmer.
Da Ihr Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten ist, ist bei ihm die Tarifbindung entfallen. Es ist daher kein sachlicher Grund für die Differenzierung der ursprünglich tariflich eingestellten Arbeitnehmer und Ihnen als nicht tariflich eingestellter Arbeitnehmerin ersichtlich.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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