Expertenwissen: Nicht EU-Consultant arbeitet vor Ort in CH; Steuerplicht in Übersee?
vom 2.12.2006
70 €
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Sehr geehrter Anwalt! Bitte nur antworten wenn Sie sich excellent "mit Arbeit als nicht-EU-Consultant einer Überseefirma für CH Firma mit Doppelbesteuerung CH- Übersee- Deutschland, Auffenthaltsrecht CH" auskennen. Ich bin Nicht EU Ausländer (Thailand) und Architekt. Ich habe mich nach meinem Erststudium (in Deutschland in 2006 abgeschlossen) für ein zweites Aufbaustudium in Deutschland imm ...