Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage.
Leider gibt es im Steuerrecht, gerade im grenzüberschreitenden, keine einfachen Antworten, sondern allenfalls skizzenhafte Lösungsdarstellungen.
Hier lautet diese wie folgt:
Sie sind in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, weil Sie in Spanien Ihren Wohnsitz haben. Sie müssen also in Deutschland nur die Einkünfte versteuern, die Sie hier erzielen. Dabei ist auch ein eventuell anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien zu beachten.
Da ihr Personalausweis jedoch auf eine deutsche Adresse ausgestellt ist, sind Sie als in Deutschland wohnhaft gemeldet. Sie müssen also der Finanzverwaltung plausibel machen, daß Sie dennoch Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
Oder kurz:
Sie sind in Deutschland nicht voll steuerpflichtig, aber das Finanzamt wird Ihnen das möglicherweise nicht glauben.
Ich kann daher nur dringend anregen, sich an einen deutschen oder spanischen Kollegen Ihres Vertrauens zu wenden, um Ihre gesamte steuerliche Situation prüfen zu lassen.
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Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Diese Antwort ist vom 14.11.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Sie müssen also in Deutschland nur die Einkünfte versteuern, die Sie hier erzielen
Auch wenn ich im europäischen Ausland für diese in Deutschland ansässige Firma arbeite bin ich steuerpflichtig?
Oder nur wenn ich in Deutschland arbeite?
Sehr geehrter Ratsuchender,
grundsätzlich sind Sie dort steuerpflichtig, wo Sie arbeiten bzw. wo Sie wohnen. Wo der Kunde (also die deutsche Firma sitzt), ist grundsätzlich zweitrangig.
Leider kann ich keine definitive Antwort geben, weil das Steuerrecht gerade in grenzüberschreitenden Fällen mehr als überkomplex ist.
Ich kann daher nur zu der Hinzuziehung des spanischen Steuerberaters raten.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber