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Zigarettenkauf bei ebay - Steuerbescheid / Nachverzollung von 2001... was nun?

28. November 2006 09:11 |
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Steuerrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern erhielt ich Post vom Hauaptzollamt in Dresden und soll nun 105,04 € an Tabaksteuer (inkl. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) nachzahlen, da ich am 01.06.2001 800 Zigaretten bei ebay gekauft habe, die keine deutsche Steuermarke trugen und ich aufgrund dessen und aufgrund des geringen Angebotspreises hätte wissen müssen, dass diese Zigaretten zuvor vorschriftswidrig verbracht worden seien.

Nun meine Frage(n):

1. Ist die Sache mittlerweile nicht schon verjährt?
2. Woher hätte ich wissen sollen, dass die Zigaretten nicht legal zum eigenen Gebrauch in einem anderen Land gekauft worden sind und dann bei ebay verkauft wurden (bin davon ausgegangen, dass der Verkäufer die Zigaretten legal aus dem Urlaub mitgebracht hat bzw. sie von Bekannten legal hat mitbringen lassen).
3. Muss ich den o.g. Betrag bezahlen (wegen Frage 1 und meinem "Gutglauben")?
4. Habe ich mit weiteren (evtl. strafrechlichen Konsequenzen) zu rechnen?

Vielen Dank an dieser Stelle für Ihr Bemühen.

Mit freundlichen Grüßen,



C.H.

Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,
Ihre Fragen möchte ich im Hinblick auf Ihren Einsatz wie folgt beantworten:


1.Die Verfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung beträgt nach § 369 Abs. 2 AO iVm § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB fünf Jahre.
Ebenfalls verjährt die Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten nach den §§ 378 bis 380 AO in fünf Jahren, § 384 AO .
Die davon zu unterscheidende Festsetzungsverjährungsfrist bei der Steuerhinterziehung, also die Frist zur Festsetzung der Steuer, beträgt zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen, und fünf Jahre, soweit sie leichtfertig verkürzt worden ist, § 169 Abs. 2 Satz 2 AO .
Soweit Ihnen also eine Steuerhinterziehung vorgeworfen wird, ist eine Verjährung insgesamt noch nicht eingetreten. Bei dem Vorliegen einer leichtfertigen Verkürzung von Steuern, wäre eine Verjährung wohl ebenfalls noch nicht eingetreten. Wichtig ist dabei, wann die Verjährung begonnen hat.
Beachten Sie deshalb bitte, dass eine abschließende und verbindliche Beurteilung des Vorliegens der Verjährungsvoraussetzungen grds. nur bei voller Sachverhaltskenntnis möglich ist. Dazu ist in der Regel die Erteilung eines Mandats erforderlich.
2. Man muß Ihnen prinzipiell nachweisen, wieviele Stangen Sie gekauft haben, wobei Ihnen dies wahrscheinlich anhand des Ebayaccounts oder anhand der Verkäuferdaten nachgewiesen werden kann.
Dabei wird auch vermutet, dass Sie wussten, dass die Ware bisher unverzollt war, da die Zigaretten keine Steuermarken trugen und die Grenze für das "zollfreie" Einführen von Zigaretten aufgrund einer Reise bei weitem überschritten ist.
3. Hängt davon ab, ob bereits Festsetzungs- bzw. Zahlungsverjährung eingetreten ist.
4. Die Tat kann eventuell noch als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden (siehe oben 1.), die mit einer Geldbuße bzw. Verwarnung bewehrt ist.

Mit freundlichen Grüßen

RA Hermes

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