Freiberufler / Einkauf von Dienstleistungen
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Ein Freiberufler im Steuerrecht ist eine Person, die eine selbstständige Tätigkeit ausübt, die nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Dies sind in der Regel Tätigkeiten, die aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung ausgeübt werden. Dazu zählen beispielsweise Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten, Künstler und viele mehr.
Die häufigsten rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Freiberuflichkeit im Steuerrecht sind:
1. Einkommensteuer: Freiberufler sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und die darauf basierende Einkommensteuer zu zahlen. Oft besteht Unsicherheit über die korrekte Berechnung und Abführung der Einkommensteuer.
2. Umsatzsteuer: Freiberufler müssen in der Regel Umsatzsteuer auf ihre Leistungen erheben und an das Finanzamt abführen. Es kann jedoch zu Fragen hinsichtlich der Anwendung der Kleinunternehmerregelung und der korrekten Ausweisung der Umsatzsteuer kommen.
3. Gewerbesteuer: Obwohl Freiberufler grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig sind, kann es in Einzelfällen zu einer Gewerbesteuerpflicht kommen, beispielsweise wenn eine freiberufliche Tätigkeit in einer Personengesellschaft ausgeübt wird.
4. Betriebsausgaben: Oft besteht Unsicherheit darüber, welche Ausgaben als Betriebsausgaben abzugsfähig sind und wie diese korrekt geltend gemacht werden können.
5. Doppelte Haushaltsführung: Bei einer doppelten Haushaltsführung können bestimmte Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Oft besteht jedoch Unsicherheit über die Voraussetzungen und die korrekte Anwendung dieser Regelung.
6. Einstufung als Freiberufler: Es kann zu Unklarheiten kommen, ob eine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist. Dies hat Auswirkungen auf die Steuerpflicht.
7. Internationales Steuerrecht: Bei einer Tätigkeit im Ausland können besondere steuerrechtliche Regelungen gelten, die oft komplex und schwer zu durchschauen sind.
8. Beendigung der Freiberuflichkeit: Bei Beendigung der freiberuflichen Tätigkeit können Fragen hinsichtlich der weiteren steuerlichen Verpflichtungen auftreten.