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Steuerliche Frage zu Nebeneinkünften

| 15. Juli 2025 14:17 |
Preis: 35,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe eine hauptberufliche Tätigkeit, in der ich ca. 60.000 Euro Brutto pro Jahr verdiene.
Ab nächstem Monat bin ich ebenfalls gelegentlich "nebenberuflich" tätig.
Ich fahre zu Events, auf denen ich aushelfe, und erhalte pro Tag, an dem ich aushelfe, eine Pauschale in Höhe von ca. 250 Euro. Diese Events finden etwa 50 mal pro Jahr statt, sodass ich ein zusätzliches Einkommen von maximal etwa 12500 Euro pro Jahr durch diesen Nebenverdienst habe.

Für die Tätigkeit wird keine Berufserfahrung oder besondere Qualifikation benötigt (Stichwort Freiberufler), ich schreibe zu jedem Event eine Rechnung an den Veranstalter und erhalte das Geld entweder bar oder überwiesen auf mein Konto.

Die Frage ist nun:
Wie wird das steuerlich angegeben? Meines Erachtens nach wäre ein (Klein-) Gewerbe die einzig richtige Vorgehensweise


Vielen Dank

15. Juli 2025 | 15:19

Antwort

von


(107)
Purmannstraße 20
84329 Wurmannsquick
Tel: 087259666660
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Olga-Peschta-__l108645.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja, in Ihrer Situation ist die Anmeldung eines Kleingewerbes in der Tat die richtige und übliche Vorgehensweise. Hier ist eine strukturierte Übersicht, wie Sie steuerlich und formal mit Ihrer Nebentätigkeit umgehen sollten:

1. Gewerbeanmeldung

Da Sie:

regelmäßig tätig sind,

eine Gewinnerzielungsabsicht haben,

auf Rechnung arbeiten (also selbstständig und nicht angestellt),

keine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des §18 EStG ausführen (wie z. B. als Lehrer, Künstler, Arzt usw.),

müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

2. Vorgehen:

Anmeldung bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt

Tätigkeitsbeschreibung: z. B. „Eventhelfer / Veranstaltungsservice / Helfer bei Veranstaltungen"

3. Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG

Da Sie voraussichtlich unter 25.000 € Jahresumsatz bleiben, können Sie sich bei der Anmeldung beim Finanzamt für die Kleinunternehmerregelung entscheiden:

Vorteile:
Keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen

Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Aber:
Sie müssen das auf der Rechnung vermerken, z. B.:

„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

4. Einkommensteuer

Ihr Nebenverdienst zählt zum Gesamteinkommen und ist damit steuerpflichtig. Sie müssen ihn in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Formular:

Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)

Anlage G (Gewerbebetrieb)

Gesamteinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn → dieser wird zur Einkommensteuer herangezogen.

5. Gewerbesteuer

Sie haben als Einzelunternehmer einen Freibetrag von 24.500 € Gewinn pro Jahr -> Sie werden also keine Gewerbesteuer zahlen müssen, solange Sie darunter bleiben.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Olga Peschta

Bewertung des Fragestellers 15. Juli 2025 | 15:30

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