Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland behalten, sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. Sie werden mit Ihrem Welteinkommen veranlagt. Eventuell in Südafrika gezahlte Steuern werden berücksichtigt, ob Sie in Südafrika Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, ob Sie sich mehr als 183 Tage im Jahr in Südafrika aufhalten.
Ihre Krankenversicherung ist in Südafrika wahrscheinlich nicht nutzbar, weil Krankenversicherungen nur im Urlaubsfalle weiterhin greifen, Sie müssten sich also in Südafrika versichern.
Ob es besser ist, einen Wohnsitz in Deutschland zu behalten, kann ich Ihnen daher nicht mitteilen. Wenn Sie noch weitere Einkünfte in Deutschland haben, bspw. Mieteinkünfte etc. wären Sie auch bei Aufgabe des Wohnsitzes beschränkt steuerpflichtig, dann könnte es sich rechnerisch lohnen einen Wohnsitz beizubehalten. Das müsste dann ein Steuerberater ausrechnen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
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Sehr geehrter Herr Braun,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Das heisst, sollte ich mich komplett aus Deutschland abmelden, bin ich dort nicht mehr steuerpflichtig obwohl meine Leistungen in Deutschland genutzt werden und meine Vergütung auf ein deutsches Konto überwiesen wird?
Vielen Dank und freundliche Grüße.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, urlaubsbedingt habe ich diese erst jetzt gelesen. Ich werde Ihnen im Laufe des Tages antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
für die Verzögerung bitte ich noch einmal höflichst um Entschuldigung, ich hatte den Arbeitsaufwand nach meinem Urlaub unterschätzt.
Wenn Sie sich aus Deutschland komplett abmelden und uns Ausland umziehen endet die Steuerpflicht. Eine beschränkte Steuerpflicht entsteht nicht durch Zinsen auf ihrem deutschen Bankkonto, da diese von § 49 Abs 1 Nr 5 nicht erfasst werden. Die Nutzung Ihrer Leistungen in Deutschland führt auch nicht zu einer Steuerpflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt