Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie in Deutschland von der Umsatzsteuerpflicht, solange Ihre Umsätze bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Diese Regelung gilt jedoch nur für inländische Geschäfte und hat Grenzen, wenn es um Dienstleistungen mit Unternehmen im Ausland geht. Für Dienstleistungen an Unternehmen im EU-Ausland greift normalerweise das Reverse-Charge-Verfahren, welches bedeutet, dass der Leistungsempfänger im Ausland die Umsatzsteuer schuldet. Damit das reibungslos funktioniert, wird die USt-ID des Leistenden und des Leistungsempfängers in den Rechnungen angegeben. Ohne USt-ID könnte das deutsche Finanzamt jedoch annehmen, dass der Leistungsort in Deutschland liegt und somit eine Umsatzsteuerpflicht für Ihre Leistungen entsteht. Diese Interpretation kann eine Nachzahlungspflicht auslösen.
Anders ist die Lage bei Leistungen in Drittländer wie der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder den USA, da hier keine Umsatzsteuerpflicht in Deutschland besteht. In diesen Fällen entfällt die Notwendigkeit einer USt-ID, da die Umsätze für Sie nicht steuerbar sind.
Hinsichtlich Ihrer Einkäufe von Dienstleistungen und digitalen Gütern aus dem EU-Ausland gilt grundsätzlich auch das Reverse-Charge-Verfahren, wodurch Sie als Leistungsempfänger zur Umsatzsteuerzahlung verpflichtet wären. Ohne USt-ID kann jedoch auch hier das Finanzamt argumentieren, dass der Leistungsort in Deutschland verbleibt, was bedeutet, dass Sie unter Umständen eine Umsatzsteuerpflicht trifft.
Eine klare Empfehlung wäre daher, eine USt-ID zu beantragen, um sicherzustellen, dass die korrekte Zuordnung des Leistungsortes sowie die steuerlichen Verpflichtungen im Ausland zweifelsfrei erfüllt sind. Dies bringt Ihnen Rechtssicherheit, insbesondere für grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU, und reduziert das Risiko einer späteren steuerlichen Nachforderung in Deutschland.
Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Abend, bleiben Sie gesund!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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