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Bin ich als Autor in folgender Konstellation Freiberufler oder Gewerbetreibender?

| 16. September 2024 15:30 |
Preis: 65,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich werde in Kürze ein Buch in mehreren Sprachen veröffentlichen, das ausschließlich als E-Book und nur über die Plattformen Apple Books und Google PlayStore weltweit angeboten wird.

Auf meiner eigenen Homepage möchte ich mit einer Kurzbeschreibung des Buches werben und die (Kauf-)Links zu den oben genannten Plattformen von Apple und Google auflisten.

Außerdem plane ich, ein Werbevideo auf YouTube zu veröffentlichen und auch Anzeigen zu schalten (ebenfalls auf YouTube). In diesem Video werde ich auf meine eigene Homepage verweisen.

Gelte ich in dieser Konstellation als Freiberufler oder muss ich ein Gewerbe anmelden und entsprechend Gewerbesteuer zahlen?

16. September 2024 | 16:06

Antwort

von


(332)
Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
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Werter Ratsuchender,

nach § 15 EStG führt ein Gewerbe derjenige, der mit Gewinnerzielungsabsicht, nachhaltig und selbständig am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Eine Definition kennt die Gewerbeordnung selber nicht.

Ausgenommen sind nach der steuerrechtlichen Vorgabe aber Tätigkeiten aus einem freien Beruf oder einer sonstigen Tätigkeit.

Die Abgrenzungen erfolgen hier nach der Faustformel, ob hier mehr der geistige oder der handwerkliche Schöpfungsakt im Vordergrund steht. Das ist bei Ihnen klar zu beantworten!

Das Gesetz hilft hier aber auch noch ein wenig nach. Eine freie berufliche Tätigkeit liegt auch dort vor, wo künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten erbracht werden.

Die Antwort liegt damit auf der Hand. Ein Gewerbe mit den dann auch weiteren Belastungen ( Gewerbesteuer, Handwerkskammer u.a. ) liegt bei Ihnen definitiv nicht vor.

Schreiben Sie einfach los und verdienen Sie gewerbesteuerbefreite Einnahmen.

Haben Sie Rückfragen oder weitere Fragen? Bei Ihrem Einsatz helfe ich gerne, was man auch einmal lobend hervorheben muss, weil ich manchmal hier auch die Sparfüchse schelte!

Viel Erfolg

Fricke
RA


Bewertung des Fragestellers 16. September 2024 | 16:36

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