Eintragung nach § 1412 BGB
Zum Schutz gegen Vermögensschäden besteht für Eheleute die Möglichkeit der Eintragung nach § 1412 BGB (Eintragung der Beschränkung, den anderen Ehegatten durch Geschäfte des täglichen Lebensbedarfs mitverpflichten zu können) (1) Hat eine solche Eintragung nach § 1412 BGB beim Amtsgericht eine steuerlich relevante Auswirkung für das Ehepaar (Zugewinngemeinschaft) ? (2) Hat Gütertrennung ein ...