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Mietfreie Wohnungsnutzung

9. Mai 2025 23:12 |
Preis: 50,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich werde eine Eigentumswohnung in München kaufen. Diese möchte ich nicht selber nutzen sondern kostenfrei einem erwachsenen Angehörigen zur Nutzung überlassen. Handelt es sich hierbei dann um eine Schenkung oder darf ich den nahen Angehörigen mietfrei wohnen lassen? Muss ich diese Wohnung als Zweitwohnsitz dann für mich anmelden? Für die Wohnung werden steuerlich keine Kosten abgerechnet.

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Sie können einem erwachsenen Angehörigen Ihre Eigentumswohnung in München mietfrei überlassen, ohne dass dies automatisch als Schenkung gilt. Zivilrechtlich handelt es sich dabei um eine Leihe gemäß §§ 598 ff. BGB, bei der kein Eigentumsübergang stattfindet. Steuerlich kann jedoch eine freigebige Zuwendung vorliegen, die unter die Schenkungsteuer fällt, sofern der Angehörige durch die unentgeltliche Nutzung einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt und keine Gegenleistung erbringt. Die Schenkungsteuerpflicht hängt von der Höhe des Nutzungsvorteils und den persönlichen Freibeträgen ab. Für Kinder beträgt der Freibetrag 400.000 €, für Enkelkinder 200.000 €, bei Dritten 20.000 €. Solange der jährliche Nutzungsvorteil diesen Freibetrag nicht übersteigt, fällt keine Schenkungsteuer an. Eine Anzeige beim Finanzamt ist dennoch erforderlich, § 30 ErbStG.

Da Sie die Wohnung nicht selbst nutzen, sondern einem Angehörigen überlassen, gilt sie nicht als zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Spekulationsfrist bei einem späteren Verkauf: Ein steuerfreier Verkauf ist erst nach Ablauf von zehn Jahren möglich, da die Ausnahme für selbstgenutzte Immobilien (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG) nicht greift.

In München unterliegt die Wohnung der Zweitwohnungsteuer, wenn sie als Nebenwohnung gemeldet ist oder Sie sie für die Lebensführung eines Familienangehörigen bereithalten. Eine Befreiung ist möglich, wenn Ihre positiven Einkünfte im vorletzten Jahr unter 29.000 € lagen (bei Alleinstehenden) oder unter 37.000 € (bei Ehepaaren). Der Antrag auf Befreiung muss jährlich bis zum 31. Januar gestellt werden.
Eine Anmeldung der Wohnung als Zweitwohnsitz für Sie ist nicht erforderlich, da Sie sie nicht selbst nutzen. Ihr Angehöriger muss die Wohnung jedoch als Haupt- oder Nebenwohnung anmelden, abhängig von seiner individuellen Lebenssituation.

Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


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