Guten Abend. Die Aufnahme der Lebenspartnerin des Vaters ins Haus kann steuerliche Folgen hinsichtlich Schenkung- und Einkommensteuer für alle Beteiligten haben. Falls die Lebenspartnerin des Vaters mietfrei wohnt und sämtliche laufenden Kosten übernimmt, reduziert dies ihren geldwerten Vorteil, da sie durch die Kostenübernahme einen Teil der Wohnleistung „abgilt". Für den Vater entsteht hierbei kein steuerpflichtiges Einkommen, da er durch sein Wohnrecht ohnehin die laufenden Kosten tragen müsste und keine weiteren geldwerten Vorteile erlangt. Wenn die Lebenspartnerin jedoch erhebliche Renovierungs- oder Modernisierungskosten übernimmt, die über die gewöhnlichen Instandhaltungsaufwendungen hinausgehen, könnte dies als Schenkung an die Tochter angesehen werden. Die Tochter erhält dadurch eine Wertsteigerung ihrer Immobilie ohne eigene Kosten, was schenkungsteuerpflichtig sein könnte, wenn Freibeträge überschritten werden.
Zahlt die Lebenspartnerin eine Miete an den Vater, so stellen diese Zahlungen für ihn einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar. Er kann dann die Kosten für den Erwerb des Wohnrechts als Werbungskosten ansetzen, allerdings nur anteilig über die verbleibende Restlaufzeit des Rechts. Ob die Steuerlast hierdurch reduziert oder ganz ausgeglichen wird, hängt von der Höhe der Miete und den abzugsfähigen Aufwendungen ab. Da der Vater ein dingliches Wohnrecht besitzt und zur Untervermietung berechtigt ist, entstehen der Tochter durch diese Regelung keine eigenen Ansprüche auf die Mieteinnahmen oder besondere steuerliche Vorteile.
Ich hoffe, das hilft für Ihre Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag, bleiben Sie gesund!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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