Verkaufsportal
vom 21.3.2005
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sehr geehrte Damen und Herren, bei einem Internet-Service den ich anbieten möchte, können Internet-Nutzer verschiedenste Artikel verkaufen. Der Verkauf kann erfolgen, sobald sich der Nutzer mit seiner Emailadresse (Überprüfung auf Erreichbarkeit erfolgt (Nutzer muß Link in Email als Bestätigung anklicken)) sowie seinem Namen, Adresse und Bankverbindung (Überprüfung erfolgt jeweils nicht) angeme ...