Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

keine Lohnsteuer einbehalten

9. März 2005 19:54 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo!

Ich habe letztes Jahr von Januar bis Juli bei einer Zeitarbeitfirma gearbeitet. (insgesamt war ich 3 Jahre bei dieser Zeitarbeitfirma)
Bei meiner Steuererklärung fiel mir auf (etwas spät), dass keine Lohnsteuer abgeführt wurde.
Woran kann das liegen und ist dies Rechtens?

Daten:
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wurden geleistet (1156,50).
Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wurden geleistet (392,90).
Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit wurden geleistet (684).
Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag war (1895,57).
Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9 und 10 waren (9113,15).
evangelisch 1,0 Kinderfreibetrag verheihratet

9. März 2005 | 20:42

Antwort

von


(38)
August-Bebel-Straße 29
63225 Langen
Tel: 06103 - 2707599
Web: https://kanzlei-sachse.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fraagesteller,

Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer grundsätzlich bei jeder Lohnzahlung einbehalten und ans Finanzamt abführen. Die Höhe der Steuer ermittelt er in der Regel nach dem Steuertarif. Eine wichtige Rolle spielen die individuellen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers, zum Beispiel Familienstand, Zahl der Kinder und Kirchensteuerabzug. Die Besteuerungsmerkmale stehen auf der Lohnsteuerkarte.

Zeitarbeitunternehmen sind Arbeitgeber wie andere Arbeitgeber auch; es gelten die Sonderregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).In manchen Fällen kann die Lohnsteuer auch mit pauschalen Steuersätzen abgegolten werden, zum Beispiel bei Mini- und Aushilfsjobs.

Dass vorliegend keine Lohnsteuer abgeführt worden ist, liegt offensichtlich daran, dass absehbar war, dass bei einem Jahresgesamteinkommen von nur € 9113,15 keine Lohnsteuer für 2004 anfällt.(Freibetrag)


ANTWORT VON

(38)

August-Bebel-Straße 29
63225 Langen
Tel: 06103 - 2707599
Web: https://kanzlei-sachse.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER