Ich habe letztes Jahr von Januar bis Juli bei einer Zeitarbeitfirma gearbeitet. (insgesamt war ich 3 Jahre bei dieser Zeitarbeitfirma)
Bei meiner Steuererklärung fiel mir auf (etwas spät), dass keine Lohnsteuer abgeführt wurde.
Woran kann das liegen und ist dies Rechtens?
Daten:
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wurden geleistet (1156,50).
Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wurden geleistet (392,90).
Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit wurden geleistet (684).
Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag war (1895,57).
Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9 und 10 waren (9113,15).
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Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer grundsätzlich bei jeder Lohnzahlung einbehalten und ans Finanzamt abführen. Die Höhe der Steuer ermittelt er in der Regel nach dem Steuertarif. Eine wichtige Rolle spielen die individuellen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers, zum Beispiel Familienstand, Zahl der Kinder und Kirchensteuerabzug. Die Besteuerungsmerkmale stehen auf der Lohnsteuerkarte.
Zeitarbeitunternehmen sind Arbeitgeber wie andere Arbeitgeber auch; es gelten die Sonderregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).In manchen Fällen kann die Lohnsteuer auch mit pauschalen Steuersätzen abgegolten werden, zum Beispiel bei Mini- und Aushilfsjobs.
Dass vorliegend keine Lohnsteuer abgeführt worden ist, liegt offensichtlich daran, dass absehbar war, dass bei einem Jahresgesamteinkommen von nur € 9113,15 keine Lohnsteuer für 2004 anfällt.(Freibetrag)