Rückerstattung von SGB II
vom 19.12.2005
15 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Lebensgefährtin, Frau X, hat im September ein Arbeitsverhältnis aufgenommen, freundlicher Weise hat der Arbeitgeber den Septemberlohn auch schon im September ausbezahlt. Nun fordert die ARGE Stadt x/y die für September bezogenen Leistungen zurück. Kann es richtig sein, dass man in einem Übergangsmonat von "nix" leben muss? Die Leistung der Stadt x/y dient ...