Unterhalt nachfordern zulässig?
vom 13.12.2005
15 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Ich bin seit 2002 geschieden und zahle seither Unterhalt für meinen Sohn gem. Düsseldorfer Tabelle (per Notarvertrag geregelt). Da dies meine erste Scheidung und somit auch meine erste Unterhaltszahlung ist, hatte ich mich nicht näher mit der Düsseldorfer Tabelle befasst. So ist es mir entgangen , dass diese Tabelle alle 2 Jahre "nachgebessert" wird und sich der Betrag meiner Einkommensgruppe erhö ...