Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die rückwirkende Geltendmachung von Unterhalt ist nicht möglich. Unterhalt oder eine Unterhaltserhöhung kann erst ab dem 1. Monat seiner Geltendmachung verlangt werden. Dies wäre in Ihrem Fall der 01.01.2005, da ab diesem Zeitpunkt der höhere Unterhalt gefordert wurde. Ob das nunmehrige Schreiben der Anwältin einer erneuten Geltendmachung einer Unterhaltserhöhung ab juni 2005 entspricht, kann ich Ihrer Schilderung nicht entnehmen. Dies wäre z.B. der Fall, wenn die Anwältin Sie im Juni 2005 aufgefordert hätte, Aukunft über Ihr Einkommen zu erteilen oder der erhöhte Unterhalt zumindest dem Grunde nach bereits geltend gemacht wurde.
Lesen Sie das Schreiben daher nochmals sorgfältig durch.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
-Rechtsanwalt-
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