Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Unterhalt nachfordern zulässig?

13. Dezember 2005 20:36 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Kah

Ich bin seit 2002 geschieden und zahle seither Unterhalt für meinen Sohn gem. Düsseldorfer Tabelle (per Notarvertrag geregelt). Da dies meine erste Scheidung und somit auch meine erste Unterhaltszahlung ist, hatte ich mich nicht näher mit der Düsseldorfer Tabelle befasst. So ist es mir entgangen , dass diese Tabelle alle 2 Jahre "nachgebessert" wird und sich der Betrag meiner Einkommensgruppe erhöht hatte.

Auf diesen Umstand wurde ich durch die Anwältin meiner Ex Ende Dezember 2004 hingewiesen, mit der Aufforderung, ab 01.01.2005 den höheren Betrag anzuweisen - was ich auch sofort getan hatte.

Im Juni 2005 forderte mich meine Ex über Ihre Anwältin auf, den rückständigen Unterhalt seit Juni 2003 nachzuzahlen, da sie dies bisher „grosszügig“ gehandhabt hätte!

Nun meine Frage:

ist es rechtlich zulässig, nachträglich einen höheren Unterhalt zu fordern ?

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die rückwirkende Geltendmachung von Unterhalt ist nicht möglich. Unterhalt oder eine Unterhaltserhöhung kann erst ab dem 1. Monat seiner Geltendmachung verlangt werden. Dies wäre in Ihrem Fall der 01.01.2005, da ab diesem Zeitpunkt der höhere Unterhalt gefordert wurde. Ob das nunmehrige Schreiben der Anwältin einer erneuten Geltendmachung einer Unterhaltserhöhung ab juni 2005 entspricht, kann ich Ihrer Schilderung nicht entnehmen. Dies wäre z.B. der Fall, wenn die Anwältin Sie im Juni 2005 aufgefordert hätte, Aukunft über Ihr Einkommen zu erteilen oder der erhöhte Unterhalt zumindest dem Grunde nach bereits geltend gemacht wurde.

Lesen Sie das Schreiben daher nochmals sorgfältig durch.


Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
-Rechtsanwalt-

www.net-rechtsanwalt.de
www.net-scheidung.de
www.online-einspruch.de
www.strom-und-gas.de
www.net-strafverteidiger.de

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER