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Buchwidmung mit Vornamen der eigenen Kinder nach Scheidung zulässig?

11. Februar 2018 00:35 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Ich würde gerne mein neues Buch meinen Kindern widmen. Die Widmung soll lauten: „Für meine Kinder Jasmin und Christian". (Vornamen hier geändert). Nun hat die Kindesmutter (gemeinsames Sorgerecht besteht) von dem Buch erfahren und fordert von mir, dass die Kinder im Buch in keinster weise namentlich genannt werden. Hat sie das Recht mir diese Form der Widmung mit den Vornamen zu untersagen? In der Vergangenheit hat sich zudem gezeigt, das die Kinder den Willen der Mutter übernehmen um weiteren Konflikten aus dem Weg zu gehen. Was wenn nun meine Tochter (11 Jahre) und mein Sohn (14 Jahre) ebenfalls den Wunsch der Mutter übernehmen und mir mitteilen, das Sie nicht namentlich im Buch auftauchen wollen? Verstosse ich gegen geltendes Recht wenn ich dann trotzdem die Widmung wie oben ins Buch mit aufnehme?

11. Februar 2018 | 07:35

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn Sie entgegen dem ausdrücklichen Willen der Kinder und/oder der Mutter die Namen der Kinder verwenden, kann sich daraus ein Unterlassungsanspruch ergeben.

Die Verwendung gegen den Willen der Kinder und/oder der Mutter kann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Kinder darstellen. Ein Teil des Persönlichkeitsrechts ist der Recht am eigenen Namen.

Aus diesem Grund kann Ihnen die Verwendung untersagt werden.


Sie sollten in Betracht ziehen die Widmung dahingehend zu ändern, dass die Namen nicht genannte werden, sondern nur die Worte: Für meine Kinder.


Viel Erfolg mit dem Buch.



MIt freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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