Seit letzten Jahr läuft die Berechnung vom Kindesunterhalt meiner bereits volljährigen Tochter.
Es kam zu keiner Berechnung, da die Gegenseite versucht hat, sich finanziell aus der Verantwortung mit überhöhten Krediten zu ziehen. Meine Anwältin betreut mich in diesem Fall seit letztem Jahr. Es sind bereits 6 Monate vergangen und habe mich nun bei meiner Anwältin gemeldet und Sie gab an, momentan sehr viel um die Ohren zu haben aber die Klage nun einreichen würde. Die gegnerische Seite wurde letztmalig Anfang Januar benachrichtigt, dass der Fall vor Gericht geht und der Unterhaltstitel abgeändert wird. Kann sich das vor Gericht auf mich nachteilig auswirken, wenn die Klage erst jetzt eingereicht wird. Meine Tochter beginnt möglicherweise ab September eine Ausbildung. Habe zu ihr keinerlei Kontakt und das seit 5 Jahren. Der Unterhalt wurde auf den Mindestunterhalt gesenkt, da es zu keiner Einigung kam, sodass meine Tochter nicht ohne finanzielle Mittel dasteht. Der bestehende Unterhaltstitel ist letztes Jahr abgelaufen.
Ihre Anfrage ist inhaltlich etwas unklar. Sie sagen einerseits, der Unterhaltstitel müsse abgeändert werden, andererseits soll er bereits im letzten Jahr abgelaufen sein.
Ausgehend davon, dass der Titel angeändert werden muss, ist § 323 Abs. 3 ZPO zu beachten, wonach Abänderungen nur für die Zeit ab Rechtshängigkeit der Klage zulässig sind. Sollte es also zu keiner Einigung mit Ihrer Tochter kommen, wäre die verzögerliche Arbeitsweise der Anwältin durchaus schädlich für Sie. Von daher sollten Sie eine kurze Frist zur Erledigung der Klagerhebung setzen und ggf auch einen Anwaltswechsel in Betracht ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller3. Juni 2025 | 12:01
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, hätte die Änderung noch vor Ablauf des Alttitels geschehen müssen? Meine Tochter wollte den Lohnausweis zur Berechnung von beiden Elternteilen haben, damit das Jugendamt bzw. der Anwalt meiner Tochter die Höhe des Unterhalts berechnen kann. Die Anfrage war seitens meiner Tochter im April letzten Jahres. Es hieß von der Gegenseite, bis zur Berechnung des neuen Titels muss man die bisherige Höhe weiter zahlen. Hätte ich von da an gar nicht mehr zahlen müssen? Rechtlich gesehen haben Kinder Anspruch auf Unterhalt wenn Sie noch ab 18 Jahren weiterhin zur Schule gehen. Meine Tochter könnte mich dann auf Unterhalt verklagen.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt3. Juni 2025 | 12:18
Sie haben das richtig verstanden. Sofern keine Einigung erzielt wurde, gilt der Titel solange, bis er aufgehoben oder geändert worden ist. Muss das gerichtlich gesehen, ist eine frühzeigie Verfahrenseinleitung dringend geboten.