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Umgang bei kranken Elternteil

11. April 2025 15:00 |
Preis: 48,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
Ich bin schwerkrank mit Krebs, die Aussichten sind unklar. Habe mich vom Jugendamt vom Wechselmodell zum Residenzmodell überreden lassen. Nur lässt mich der Vater nur 1x die Woche die Kinder für 2 Stunden sehen plus manchmal ein Telefonat. Auch die ganzen sozialen Kontakte zu meiner Familie, sind bis auf Geburtstage lahmgelegt.
Muss ich das akzeptieren?

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Es tut mir sehr leid zu hören, in welcher belastenden Situation Sie sich befinden. Als Elternteil haben Sie das gesetzlich verankerte Recht auf regelmäßigen Umgang mit Ihren Kindern. Gemäß § 1684 Abs. 1 BGB sind beide Elternteile zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Einschränkungen des Umgangsrechts sind nur bei einer konkreten Gefährdung des Kindeswohls zulässig.

Die derzeitige Regelung, die Ihnen lediglich zwei Stunden wöchentlichen Kontakt und gelegentliche Telefonate erlaubt, erscheint unverhältnismäßig und könnte das Kindeswohl beeinträchtigen. Auch der eingeschränkte Kontakt zu anderen Bezugspersonen wie Großeltern kann die emotionale Entwicklung der Kinder negativ beeinflussen.

Sie haben das Recht, eine gerichtliche Neuregelung des Umgangs zu beantragen. Das Familiengericht wird dabei das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen und kann eine Ausweitung des Umgangsrechts anordnen. In besonders belasteten Fällen kann auch ein begleiteter Umgang durch das Jugendamt oder eine andere geeignete Stelle in Betracht gezogen werden.

Angesichts Ihrer gesundheitlichen Situation ist es ratsam, zügig Schritte einzuleiten, um den Kontakt zu Ihren Kindern zu sichern und zu intensivieren.

Ich hoffe, das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


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