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Unterhalt Masterstudium

26. August 2025 17:40 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Unterhaltspflicht Masterstudium

Ich bin 26 Jahre alt und fange im September meinen Master an. Dieser baut auf meinem Bachelor auf welchen ich im August 2025 abgeschlossen habe.
Meine Mutter und mein Vater zahlen mir keinen Unterhalt.
Dies ist meine Erstausbildung.
Dadurch ist mein Studium gefährdet.
Sind meine Eltern gesetzlich dazu verpflichtet mir Unterhalt zu zahlen?

26. August 2025 | 18:03

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


die höchstrichterliche Rechtsprechung bejaht, Unterhaltsansprüche auch für ein Masterstudium, sofern ein fachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen Master- und Bachelorstudium besteht (OLG Koblenz, Beschl.v. 24.04.2015, 11 WF 317/15; OLG Celle, Beschl. V. 02.02.2010, Az.: 15 WF 17/10).

Diese Voraussetzungen liegen nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung vor, sodass Sie einen Anspruch haben.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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