Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen
Thomas Bohle
Partner
seit 2006
Rechtsanwalt

Thomas Bohle

Kanzlei Bohle & True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 26726
Fax: 0441 26892
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Thomas Bohle ist seit 2006 bei frag-einen-anwalt.de und bietet Online Beratung.

Antwort ab 190€

Jetzt beraten lassen

Bewertungen von Thomas Bohle

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Baustopp veranlasst vom Verwaltungsgericht
Baurecht, Architektenrecht | 26.09.2025 | Einsatz: € 92,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Kommentar:
» alles bestens «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Altbau, Sanierung, wer ist für die Trocknung verantwortlich
Mietrecht, Wohnungseigentum | 15.09.2025 | Einsatz: € 45,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Kommentar:
» Ob mir der Anwalt wirklich geholfen hat, kann ich erst beurteilen, wenn die ganze Sache abgeschlossen ist. Ich kann etwas sicherer auftreten, wenn die Firma nicht kostenfrei nachbessert, müsste ich das einklagen. Ob das dann Erfolgreich ist, weiß ich nicht. Wenn ja, hat der Anwalt geholfen, wenn nein hatte er eine Fehlinformation. «
Stellungnahme vom Anwalt:
» Was bitte soll nicht verständlich oder nicht ausführlich genug gewesen sein? Nachfragen wurden erst gar nicht gestellt? «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Privater Abwasserkanal - Wer muss bei Schaden wie viel zahlen?
Hauskauf, Immobilien, Grundstücke | 16.09.2025 | Einsatz: € 125,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Kommentar:
» Klare, verständliche, ausführliche Antwort, die genau die Fragestellung gekärt hat. Es ging sehr schnell. Einfache Abwicklung. Vielen Dank hierfür. Preis-Leistung stimmt. Das war gut investiertes Geld. «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Widerruf nach Errichtung Terrassenüberdachung
Baurecht, Architektenrecht | 08.09.2025 | Einsatz: € 150,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Kommentar:
» Zügige hilfreiche und ausführliche Auseinandersetzung mit meiner Fragestellung. Es wurde sich trotz der kurzen Bearbeitungsdauer Zeit genommen die Fragestellung zu verstehen. Es wurden mehrere Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und teilweise Einschätzungen bzw. Hinweise zu Aufwänden, Verläufen und weiteren Risiken gegeben. Aus der Aufstellung meine ich herauszulesen, welcher Weg sinnvollerweise zu gehen ist. Zumindest hat es mir diesbezüglich bei der eigenen Entscheidungsfindung geholfen. Gewünscht hätte ich mir dennoch eine unmissverständliche Positionierung in Form einer Empfehlung für oder gegen eine Variante. Ich verstehe allerdings auch, dass dies im Rahmen der gegebenen Zeit und aufgrund der Distanz im Verhältnis zwischen Anwalt und Fragesteller nicht angemessen abbildbar ist. «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Geistiges Eigentum / Urheberrecht zeitlich bzw. vertraglich begrenzen.
Generelle Themen | 04.09.2025 | Einsatz: € 70,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Kommentar:
» Insgesamt wurde unsere Frage kurz und zufriedenstellend beantwortet. «
Stellungnahme vom Anwalt:
» Sie nutzen keine Anrede und keine Grußformel in Ihrer Frage - das qualifiziert Sie natürlich bestens, Freundlichkeit Anderer zu bewerten. Nachfragen haben Sie gar nicht erst gestellt, dafür die Ausführlichkeit der Antwort derart bewertet, sodass insgesamt eine unterdurchschnittliche Bewertung entstanden ist, die Sie dann auch noch als "zufriedendstellen" betiteln. Stößt das nicht auch bei Ihnen auf Unverständnis? Mit besten Grüßen Rechtsanwalt Thomas Bohle «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Zustimmung Arbeitgeber zu nebenberufliches Gründen
Arbeitsrecht | 04.07.2021 | Einsatz: € ***

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Mietminderung gewerblich gemieteter Raum
Mietrecht, Wohnungseigentum | 29.08.2025 | Einsatz: € 30,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Kommentar:
» Grundsätzlich hilfreich, allerdings musste ich die Antwort mehrmals lesen, um sie zu verstehen, z. T. nicht ganz eindeutig formuliert und viele Rechtschreibfehler, die das Verständnis erschweren. «
Stellungnahme vom Anwalt:
» Eine Nachfrage wurde nicht gestellt. Was nicht verständlich gewsen sein soll, erschließt sich nicht. Denn es wurde auf den Vertrag hingewiesen. «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Frage zu B-Plan / GRZ / versiegelte Flächen
Baurecht, Architektenrecht | 22.08.2025 | Einsatz: € 80,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Kommentar:
» Die Antworten des Anwalts waren nicht besonders hilfreich. Im Endeffekt hätte er mich insgesamt besser zu den Möglichkeiten aufklären müssen. So musste ich noch das ganze Wochenende googeln und bin dnan letzten Endes auf die Banutzungsverordnung gekommen, in der das relativ klar aufgeführt ist. Hierauf erfolgte kein Hinweis des Anwalts. «
Stellungnahme vom Anwalt:
» Die Bewertung wurd nun mehrfach geändert. Auch derzeit liegt sie komplett neben der Sache, da auf die Ausnahmegenehmung MEHRFACH hingewiesen worden ist, aiuch zu den Erfolgsaussichten der Genehmigung. Über welche weitere Möglichkeiten ich hätte aufklären sollen, ist dann schon ein Rätsel. Wenn nun im Bewertungstext die irrige Auffassung vertreten wird, dass er nach der Verordnung über die im B-Plan festgesetze GRZ hinaus verfestigte Flächen anlegen darf, wurde und wird auch hier nochmals darauf hingewiesen, dass es in der Verordnung heißt: ".... soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt...." Und genau das ist hier der Fall, da der B-Plan eben etwas anderes festgesetzt hat. Und wenn man es nun ZWEIMAL schreibt, fragt man sich auch, warum es zu kurz gewesen sein soll. «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Eintritt in Mietverhältnis bei Tod des Mieters
Mietrecht, Wohnungseigentum | 22.08.2025 | Einsatz: € 70,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Kommentar:
» Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Thomas Bohle, vielen Dank für die schnelle und aufschlußreiche Beratung. «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Anspruch nach Scheidung
Familienrecht | 19.08.2025 | Einsatz: € 30,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Mietvertrag Indexierung, ab wann Mieterhöhung möglich
Mietrecht, Wohnungseigentum | 19.08.2025 | Einsatz: € 75,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Hauskauf - jetzt absichern und im April kaufen
Generelle Themen | 12.08.2025 | Einsatz: € 85,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
TV-L Einspruch gegen Festlegung der Erfahrungsstufe bei neuer Stelle
Arbeitsrecht | 08.08.2025 | Einsatz: € 105,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Kommentar:
» Die Antwort kam sehr schnell und ausführlich. Die Rückfrage wurde ebenfalls verständlich beantwortet. «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
vorzeitige Kündigung des Mietvertrags wegen Lärmbelästigun
Mietrecht, Wohnungseigentum | 11.08.2025 | Einsatz: € 35,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Kommentar:
» Vielen Dank für die Antwort. «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Umlage Kosten Gartenarbeit
Mietrecht, Wohnungseigentum | 07.08.2025 | Einsatz: € 80,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Kommentar:
» Vielen Dank an RA Bohle, er hat mir sehr geholfen. Seine Antwort kam schnell und war eindeutig und kompetent. Ich kann diesen Rechtsanwalt nur wärmstens empfehlen. «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Reitplatz
Baurecht, Architektenrecht | 06.08.2025 | Einsatz: € 100,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Kommentar:
» Alles OK, sehr gute Kommunikation «
Stellungnahme vom Anwalt:
» Die per Email überreichten Unterlagen wurden geprüft und dazu auch mehrfach (!) Stellung genommen. Zudem wurden die Argumente aufgeführt, die Sie gegenüber dem Amt vorbringen sollten. Und dann bewerten Sie letztlich underdurchschnittlich? «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Widerrufliche Freistellung / außerordentliche Kündigung - Urlaubsmöglichkeit
Arbeitsrecht | 01.08.2025 | Einsatz: € 77,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Kommentar:
» Die Antwort war sehr klar und aufschlussreich formuliert. Es wurden abschließend alle offenen Fragen beantwortet. «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Versäumte Geltendmachung von Schmerzensgeld, Anwaltshaftung möglich?
Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht | 30.07.2025 | Einsatz: € 49,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Kündigungsausschluss im Mietvertrag – bin ich an die volle Frist gebunden?
Mietrecht, Wohnungseigentum | 23.07.2025 | Einsatz: € 70,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Stellungnahme vom Anwalt:
» Die Bewertung ist nicht nachvollziehbar. Sie haben einen Kündigungsausschluss akzeptiert und müssen sich daran halten. Der Grund "gefällt mir nicht" reicht nicht aus, um die Kündigungsfrist nicht einhalten zu müssen. Es wurde Ihnen zusätztlich auch die Möglichkeit einer Sonderkündigung erklärt. Alle Fragen (auch die neuen Fragen, die als "Nachfrage "Verpackt" worden sind) wurden beantwortet Als Rechtsanwalt kann ich nur auf die rechtliche Lage der von Ihnen selbst verursachten Situation des Kündigungsausschlusses beurteilen und mögliche Wege aufzeigen, wie Sie vorzeitig kündigen können. «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Anfrage zur rechtlichen Einschätzung – Internationales Strafverfahren / EAW-Risiko
Generelle Themen | 26.07.2025 | Einsatz: € 120,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Kommentar:
» Hervorragende Beratung – klar, präzise und praxisnah! Herr Bohle hat eine komplexe, internationale Fragestellung innerhalb kürzester Zeit kompetent eingeordnet. Seine Antwort war nicht nur juristisch fundiert, sondern auch verständlich formuliert und zielorientiert. Besonders positiv: Er hat die wesentlichen Punkte ohne Umschweife auf den Punkt gebracht – genau das, was man in einer unsicheren Situation braucht. «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Ansprüche bei Kündigung zum 31.08.
Arbeitsrecht | 22.07.2025 | Einsatz: € 80,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Kommentar:
» Schnell, präzise, freundlich. Ich danke Ihnen sehr. «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Abwasserkanäle auf zu erwerbendem Grundstück - wie einvernehmlich regeln?
Hauskauf, Immobilien, Grundstücke | 21.07.2025 | Einsatz: € 150,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Kommentar:
» Die Antwort bleibt in mehreren rechtlich zentralen Punkten unzureichend: § 95 BGB (Scheinbestandteile) wird nicht berücksichtigt – vgl. BGH NJW 2005, 2610 –, obwohl die Leitungen offenbar ausschließlich der Entwässerung fremder Grundstücke dienen. Die Haftung des Grundstückseigentümers wird pauschal angenommen, entgegen BGH NJW-RR 2013, 1077, wonach grundsätzlich der Nutzungsberechtigte instandhaltungspflichtig ist. Die fehlenden Grunddienstbarkeiten zugunsten angeschlossener Drittgrundstücke (ca. 20) und das daraus resultierende Haftungsrisiko (z. B. § 1004 BGB) bleiben unerwähnt. § 31 HNRG („Duldung bestehender Leitungen") wird abgetan, ohne sich mit Rechtsprechung (z. B. LG Limburg, 4 O 204/03) auseinanderzusetzen. Die öffentlich-rechtliche Komponente (z. B. nach § 45 HWG oder örtlicher Entwässerungssatzung) wird nicht geprüft. Insgesamt juristisch lückenhaft und ungenügend. Gnadenbewertung: 3 Sterne. «
Stellungnahme vom Anwalt:
» Nun also der nächste Bewertungsversuch: Das Haftungsrisiko beim Kauf bleibt unerwähnt? Die Leitungen dienen derzeit der Entwässerung auch eigener Grundstücke des Alteigentümers. Auf die grundbuchrechtlichen Absicherungsmöglichkeiten und deren Zweckmäßigkeit wurde hingewiesen. Erst wird angeblich das HNRG gar nicht berücksichtigt, nun "abgetan" (also doch wohl berücksichtigt). Der Rest ergibt sich aus der Beantwortung der Nachfrage (Nachfrage wurde erst nach der dritten Bewertung gestellt und auch trotz dreier Bewertungen beantwortet): Sehr geehrter Ratsuchender, da Ihnen die Nachfragefunktion offenbar nicht bekannt ist, bzw. Sie lieber ohne Nachfrage es nun einmal aber so richtig geben wollen, nehme ich zu Ihrer ersten Bewertung gerne Stellung: 1.) Die Antwort war korrekt. Das Nachbarrecht regelt keine Eigentumsfrage (darauf zielte Ihre Eingangsfrage) und kann auch keine Abweichung insoweit regeln. Sofern Sie auf §31 NachbGE HE abstellen wollen, würde es sich anbieten, die Vorschrift und auch die Voraussetzungen vollständig mit den dazugehörigen weiteren Vorschriften zu lesen – es kann Wunder wirken, wenn Sie das dann mit den von Ihnen vorgelegten Plan vergleichen. Es ist dann nämlich gar nicht einschlägig. Zur grundbuchrechtlichen Absicherung einer schuldrechtlichen Vereinbarung muss man bei Ihnen eigentlich gar nichts weiter ausführen. Vielleich bedenken Sie einmal, dass es um das Rechtsverhältnis Verkäufer-Käufer und mögliche Vertragsgestaltungen in der Fragestellung ging. 2.) Dass die Antwort „mit Einschränkungen verständlich waren", nehme ich zur Kenntnis, da ich im Rahmen einer Online-Beratung naturgemäß Ihre Einschränkungen nicht kennen kann. 3.) Bei der Frage der Ausführlichkeit weise ich einmal auf die Plattformbedingungen hin, wobei der Mindesteinsatz 30 € für eine einfache Frage beträgt. Sie hatten wie viele Fragen mit Unterfragen insgesamt gestellt? Auch haben Sie – siehe oben – keine Nachfrage gestellt, lieber be «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Notarkosten und Geschäftswert bei Schenkung von 25 % Miteigentum an Immobilie
Hauskauf, Immobilien, Grundstücke | 21.07.2025 | Einsatz: € 50,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Stellungnahme vom Anwalt:
» Die Bewertung muss man nicht verstehen: Bei der Ausführlichkeit sollte man den Gegenstandswert und den Einsatzbetrag vielleicht einmal in Relation setzen. Alle Fragen wurden eindeutig beantwortet, sodass der Ratsuchende eine Menge Geld sparen kann - warum keine Hilfeleistung? «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Nutzungsrecht Ferienimmobilie
Familienrecht | 16.07.2025 | Einsatz: € 60,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Unterhaltstitel - Minderjährige Kinder - Volljährigkeit
Familienrecht | 13.07.2025 | Einsatz: € 40,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Kommentar:
» Die Anfrage wurde vollumfänglich inkl. Nachfrage beantwortet. «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Beschluss wegen Verhängung Zwangsgeld gem. Auskunftsrecht gem. 1686 BGB abgelehnt
Familienrecht | 06.07.2025 | Einsatz: € 80,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Kommentar:
» Die Antwort entspricht natürlich nicht meinen Erwartungen, ist wohl aber realistisch und spart mir somit Zeit und Geld! Vielen Dank! MfG «
Stellungnahme vom Anwalt:
» Rechtsberatung ist nun einmal nicht immer Wunscherfüllung. Schade, dass SIe dann derart unterdurchschnittlich bewerten «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Arbeitsrecht Versetzungen
Arbeitsrecht | 28.06.2025 | Einsatz: € 77,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Kündigung Mietvertrag (Vermieter kündigt)
Mietrecht, Wohnungseigentum | 19.06.2025 | Einsatz: € 75,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Haltlose Vorwürfe des Personalrats
Arbeitsrecht | 18.06.2025 | Einsatz: € 77,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Kommentar:
» Die Beantwortung meiner speziellen Frage hat mich jetzt erstmal grundsätzlich weitergeholfen. Vielen lieben Dank für die schnelle fachliche Rückantwort, hätte nicht damit gerechnet dass dies so unkompliziert funktioniert. «

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
gerichtliche Verfügung aufheben
Familienrecht | 04.06.2025 | Einsatz: € 100,00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Kommentar:
» Die Antwort hat mir sehr weitergeholfen. Vielen Dank «
« ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT
Rechtsanwalt Thomas Bohle ist seit 2006 bei frag-einen-anwalt.de und bietet Online Beratung.

Antwort ab 190€

Jetzt beraten lassen