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Unterhalt zwischen Schule und Studium

| 4. September 2006 19:10 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine Tochter (20 Jahre)hat Ende Juli 2006 ihr Abitur gemacht. Am 01.10.2006 beginnt sie mit einem Studium. Besteht in der Zwischenzeit Anspruch auf Unterhalt in der während der Schulzeit geleisten Höhe?
Wie steht es mit der Verpflichtung Volljähriger, grundsätzlich selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

4. September 2006 | 19:59

Antwort

von


(204)
Kopenhagener Str. 23
10437 Berlin
Tel: +49(0)30-74394955
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sabine-Reeder-__l102523.html
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:

Es ist richtig, dass ein volljähriges Kind grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen muss. Sofern sich das volljährige Kind in Ausbildung befindet, sind die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig.

Wenn Ihre Tochter nun dieses Jahr das Abitur gemacht hat und direkt im Herbst ein Studium aufnimmt, so kann man auch nicht von einer Unterbrechung der Ausbildung ausgehen, da sie ja nicht schneller anfangen kann zu studieren. Von daher sind Sie m.E. weiterhin zur Unterhaltszahlung in der bisherigen Höhe verpflichtet. Sobald Ihre Tochter das Studium aufnimmt, errechnet sich der Bedarf neu.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Sabine Reeder
Rechtsanwältin

Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.


Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht

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