Hallo,
ich schildere erstmal meine Situation.
Ich bin mitte des Jahres aus unserem gemeisamen Haus ausgezogen in eine Mietwohnung, da wir uns auseinander gelebt haben.
Im September wären wir 30 Jahre verheiratet gewesen.
Mir haben 2 Kinder, Sohn 26 arbeitet und wohnt noch daheim.
Tochter 23 ist in ihrem 3 Studium nachdem sei 2 abgebrochen hat, wohnt auch noch daheim zieht aber im laufe des Jahres zu ihrem Freund.
Wir haben ein Haus, das Grunstück gehörte meinem Vater der es mir geschenkt hat, ich wollte das meine Frau zu hälfte auch im Grundbuch steht.
Meine Frau blieb lange daheim um für die Kinder da zusein,hat ungefähr vor 10 Jahren angefangen mit einem 450 Euro Job bei ihrer alten Firma und hat erst vor ca. 5 Jahren auf 50% erhöht und hat ein Nettogehalt von 1100,-.
Ich komme auf ein Nettogehalt von ca. 2400,-
Grundsätzlich erstmal die Frage wie geht es jetzt Juristisch gesehen weiter, vielleicht sind dann die anderen Fragen auch damit geklärt.
Muss ich mich weiterhin an den Nebenkosten des Hauses ( ca. 400,- mein Anteil) oder anderen Ausgaben beteiligen und wie lange.
Da wir viel Grün (auch hohe Bäume) ums Haus haben, muss ich wie seither auch die Bäume schneiden.
Das Trennungsjahr hat ja am Juni angefangen und läuft ein Jahr und dann.
Durch die hohe Miete meiner Wohnung 35 m2 und anderer Ausgaben bin ich immer am Limit.
Ich hoffe Sie können mir Verlässliche Antworten geben
unabhängig von der Trennung bleiben Sie ja hälftiger Eigentümer des Hauses.
Daher werden Sie die Hauskosten auch zur Hälfte tragen müssen mit Ausnahme der tatsächlichen Verbrauchskosten..
Diese Kosten wird Ihre Ehefrau tragen müssen, wenn sie im Haus verbleibt.
Die Gartenpflege wird man hälftig verteilen müssen.
Erbringen Sie die komplett, steht Ihnen an angemessener finanzieller Ausgleich zu.
Auch wird bei Ihrer Frau ein angemessener Wohnvorteil zu berücksichtgen sein, falls finanzielle Ansrüche gestellt werden.
Dieser Vorteil wird im ersten Trennungsjahr aus einer Michung von Einkommen, ersparter Miete für eine klienere Wohnung und hälftige Miete für das Haus berechnet. Das setzt aber alle Einzelheiten voraus.
Geregelt werden muss der Kindesunterhalt für die Tochter, bis sie zum Freund gezogen ist.
Geregelt werden muss auch der Trennungsunterhalt, der Ihrer Frau generell erst einmal zusteht.
Aber für beide Unterhaltsansprüche bedarf es einer genauen Unterhaltsgerechung mit allen genauen Zahlen undauch allen Gesamtumständen.
Denn möglicherweise entfallen dann UNterhaltsansprüche.
Ich würde Ihnen dringend raten, mit allen Unterlagen einen Rechtsanwalt vor Ort aufzusuchen. Denn sollte es zur Scheidung kommen, werden Sie sehr wahrscheoinlich sowieso einen Anwalt brauchen.