Kindesunterhalt rückwirkend fordern
vom 8.12.2016
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Orth, LL.M. / Saarbrücken
Guten Tag, ich habe folgendes Problem: Hierbei geht es um meinen Partner, welcher ein Kind hat, mit einer anderen Frau. Das Kind ist aktuell 9 Jahre alt. Unterhalt wird regelmäßig und ohne Verzug seit etwa 6 Jahren gezahlt. Einen Titel gibt es nicht, es wurde immer mündlich vereinbart und jedes Jahr um einen betrag erhöht. Orietiert wurde sich dabei immer an der Düsseldorfer Tabelle. In den ...