Familientestament - Frage zur Eröffnung / Erbfolge
vom 19.11.2021
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Kolditz / Jübek
Guten Tag, meine Eltern sind verstorben (zuletzt mein Vater). Ich bin einziges Kind. Das beim Amtgericht hinterlegte Testament besagt: Nach versterben beider Ehepartner erbe ich als alleiniger Sohn. Sollte mir vorzeitig etwas zustoßen (Tod) so tritt meine Cousine in die Erbfolge ein. Da letzter Fall ja nun nicht eingetreten ist gehe ich einmal davon aus, dass meine Cousine nach meinem Er ...