Nießbrauchrecht - Pflichten des Eigentümers und des Nießbrauchnehmers
vom 12.12.2023
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Hallo zusammen! Mein Elternhaus habe ich an meinen Bruder verkauft. Für meine Mutter wurde ein Nießbrauchrecht eingetragen. Sie wohnt dort alleine. Das Haus ist über 50 Jahre alt und es treten immer wieder Probleme auf. Nun habe ich mit meinem Bruder eine Meinungsverschiedenheit, wer für die Kosten aufkommt. Ich bin der Meinung, dass auf meien Mutter lediglich 'Schönheitsreparaturen ...