Sehr geehrte Ratsuchende,
lassen Sie mich Ihre Frage - anhand Ihrer Angaben - wie folgt beantworten.
Ihre Schwester ist zwar gesetzliche Erbin zweiter Ordnung (§ 1925 BGB).
Mit Ihrem Testament ist sie enterbt und hat keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Einen solchen gibt es nur für Abkömmlinge und Ehegatten (§ 2303 BGB).
Im Falle einer wirksamen Testamentsanfechtung [§§ 2078, 2079 BGB; dafür ist nichts ersichtlich] oder eines (form)unwirksamen Testaments [unwahrscheinlich bei einem notariellen Testament] fiele das Testament weg und es würde die gesetzliche Erbfolge gelten. Dann erhielte die Schwester auch keinen Pflichtteil sondern den gesetzlichen Erbteil.
Ihre Schwester wird aber das Testament nicht erfolgreich anfechten können.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
29. November 2023
|
14:34
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail: