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Hat Schwester Anspruch auf Pflichtteil, obwohl sie nicht im Testament steht?

| 29. November 2023 11:36 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

ich bin alleinstehend und kinderlos, habe eine Schwester, aber so gut wie kein Kontakt. Nun habe ich beim Notar ein Testament zugunster einer Wohltätigkeits-Organisation gemacht, die ich sowieso schon längere Zeit unterstütze. Damit ist meine Schwester enterbt.
Nun meine Frage: könnte meine Schwester das notarielle Testament anfechten und auf ihrem Pflichtteil bestehen?

29. November 2023 | 14:34

Antwort

von


(1622)
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Sehr geehrte Ratsuchende,

lassen Sie mich Ihre Frage - anhand Ihrer Angaben - wie folgt beantworten.

Ihre Schwester ist zwar gesetzliche Erbin zweiter Ordnung (§ 1925 BGB).

Mit Ihrem Testament ist sie enterbt und hat keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Einen solchen gibt es nur für Abkömmlinge und Ehegatten (§ 2303 BGB).

Im Falle einer wirksamen Testamentsanfechtung [§§ 2078, 2079 BGB; dafür ist nichts ersichtlich] oder eines (form)unwirksamen Testaments [unwahrscheinlich bei einem notariellen Testament] fiele das Testament weg und es würde die gesetzliche Erbfolge gelten. Dann erhielte die Schwester auch keinen Pflichtteil sondern den gesetzlichen Erbteil.

Ihre Schwester wird aber das Testament nicht erfolgreich anfechten können.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 29. November 2023 | 14:39

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