Unterhaltsberechnung, Steuerjahr und Nachzahlung
Hallo, ich habe eine Frage zur Berücksichtigung von Steuer- Erstattungen/- Nachzahlungen im Rahmen der Unterhaltsberechnung. In 2008 habe ich insgesamt EUR 2500 Steuern nachgezahlt, aufgrund von mehreren Bescheiden aus früheren Jahren. In 2009 habe ich für 2008 ca. EUR 5000 erstattet bekommen, wobei ich davon noch ca EUR 2000 an meine Ex im Rahmen der Anlage U abtreten muss (sobald sie die ...