Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hier ist schon fraglich, ob man den Unterhaltsbetrag überhaupt hätte anheben müssen.
Das hängt davon ab, ob es einen Unterhaltstitel gibt und weshalb hier die Ausbildung abgebrochen worden ist.
Eine Nachforderung der Tochter scheidet aber aus, dass sie Sie nicht rechtzeitig informiert hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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