Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich sind Sie natürlich weiterhin zum Unterhalt zu Gunsten Ihrer 3 Kinder verpflichtet. In § 1609 BGB ist die Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter geregelt.
Sind Unterhaltspflichtige nicht imstande, allen Berechtigten Unterhalt zu gewähren, stehen
minderjährige Kinder in der Rangfolge ganz oben.
Der Brief mit der Korrektur ab Oktober 22 mit 229€ monatlich und Nachforderung der Differenz von 72 zu 229€ für die 3 Monate sollte nicht unwidersprochen bleiben, erst Recht wenn er als Bescheid ergangen ist (Frist!)
Darin können Sie auch sofort Ihre Einwände vorbringen und mit den Geburtsurkunden der Kinder belegen.
Grundsätzlich hat der Widerspruch aber keine aufschiebende Wirkung, deshalb müssen Sie das gesondert beantragen.
1. Sie müssen die Nachzahlung für Oktober bis Dezember 22 grundsätzlich vornehmen, sollten aber dies verweigern.
2. Sie können eine Korrektur der Berechnung verlangen, da das Alter Ihrer 2 anderen Kinder falsch eingerechnet wurde, soweit Sie für die den sich ergebenden höheren Unterhalt auch tatsächlich bezahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Also hab ich das jetzt richtig verstanden.. Auf jeden Fall Widerspruch gegen die Berechnung einlegen, aber trotzdem das Geld bezahlen? Da bekomm ich es doch aber nicht wieder. Da ja zuviel gezahlte Unterhalt nicht zurück verlangt werden kann.
Nein, haben Sie nicht. Ich habe Ihnen geantwortet:
1. Sie müssen die Nachzahlung für Oktober bis Dezember 22 grundsätzlich vornehmen,
sollten aber dies verweigern.
Also NICHT bezahlen. Nämlich so lange verweigern, bis Frage 2 geklärt ist.