Keine doppelte Haushaltsführung - Farten vom weiterentfernten Hauptwohnsitz z Arbeit
vom 25.12.2022
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Ich wohne in einem Mehrgenerationenhaushalt der Stadt A, was ich als meinen Hauptwohnsitz bezeichne. 300km weiter entfernt besitze ich eine moblierte Wohnung in der Stadt B, wo ich auch arbeite, mein Nebenwohnsitz. Ich bin ledig. Doppelte Haushaltsführung kommt wohl nicht in Frage, weil ich für den Steuerzeitraum keine 10% (nachweisbar) zu den Haushaltsausgaben beigetragen habe. Ansich ist es a ...