dies ist eine Frage zur Steuerberatung, hier sind ja auch einige Steuerberater unterwegs.
Zur Zeit lebe ich mit meiner Frau gemeinsam in einer Mietwohnung. Ich arbeite 600km entfernt, unterhalte dort einen weiteren Haushalt. Geltendmachung von doppelter Haushaltsführung ist möglich.
Nun könnten wir die gemeinsame Mietwohnung aufgeben, meine Frau würde danach bei ihren Eltern ein kleines Zimmer bewohnen.
Ich würde sie gerne weiterhin am Wochenende besuchen, könnte dann aber diese Heimfahrten nicht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend machen, da das Zimmer in der Wohnung der Eltern kein Hausstand im Sinne der entspr. Regelungen ist.
Problem: Das wir zwar 320 Euro Mietkosten sparen könnten, dann aber enorme steuerliche Nachteile hätten, ist ärgerlich.
Frage: Gibt es alternative Regelungen, welche es erlauben, die Heimfahrten nach wie vor steuerlich geltend zu machen?
Ich meine wohl andere Möglichkeiten als jene der "doppelten Haushaltsführung".
Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:
Die Besteuerung von Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG
.
Die Abzugsfähigkeit von Werbungskosten im Rahmen der steuerlichen Veranlagung ist in § 9 EStG
geregelt. Hinsichtlich der Doppelten Haushaltsführung ist dies in § 9 Abs 1 Nr. 5 EStG
.
Eine „alternative“ Ansetzung der Heimfahrten als Werbungskosten außerhalb der Doppelten Haushaltsführung ist in § 9 EStG
nicht geregelt. Insoweit bedaure ich Ihnen keine alternative Möglichkeit nennen zu können.