Doppelte Haushaltsführung - eigener Hausstand bei Ledigen
vom 28.2.2006
20 €
Historischer Preis
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Bitte um kompetente Auskunft zu folgendem Sachverhalt: Verstehe die o.g. Rechtslage aktuell so: Bis 2003 war es ledigen Angestellten möglich, Aufwendungen für Doppelte Haushaltsführung zeitlich begrenzt geltend zu machen. Seit 2004 gilt dies unbefristet. Verstärkt durch das Finanzamt abgeprüfte Voraussetzung ist seit 2004 ein eigener Hausstand des Angestellten, ein Zimmer bei den Eltern reich ...