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Verkauf von selbstgenutzter Immobilie / doppelte Haushaltsführung

11. Mai 2023 14:17 |
Preis: 63,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Ich habe im Dezember 2019 eine Wohnung erworben. Diese war durchgängig bis März 2022 vermietet. Nun ist der Mieter ausgezogen und ich beabsichtige selbst einzuziehen, um die Wohnung im Januar 2025 steuerfrei veräußern zu können.

Im Moment ist mein Erstwohnsitz (Miete) ca. 5 Minuten von meiner Arbeitsstätte entfernt. Mein Plan wäre meinen Erstwohnsitz auf die o. g. Wohnung zu übertragen und die jetzige Mietwohnung als Zweitwohnsitz zu verwenden, um parallel von der doppelten Haushaltsführung zu profitieren.

1. Was halten Sie davon? Haben Sie einen anderen Vorschlag wie ich sowohl meine Immobilie steuerfrei veräußern kann als auch von der doppelten Haushaltsführung profitieren kann?

11. Mai 2023 | 15:50

Antwort

von


(852)
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52070 Aachen
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, diese beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt.

Die Verlegung Ihres Wohnsitzes könnte ggf. zu Schwierigkeiten hinsichtlich der Anerkennung der Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung führen. Der zweite (ehemalige) Haushalt darf hier nicht privat veranlasst sein.

Hierzu hier mehr…
https://datenbank.nwb.de/Dokument/596772/
https://datenbank.nwb.de/Dokument/343118/
https://datenbank.nwb.de/Dokument/343119/

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/doppelte-haushaltsfuehrung-153-beruflicher-zweithaushalt-in-wegzugsfaellen_idesk_PI20354_HI2540391.html


Aber hinsichtlich Ihres Ansinnens keine Spekulationssteuer zahlen zu müssen, genügt auch die geringfügige Nutzung als (zweiten) Nebenwohnsitz. Schließlich fallen auch Ferienwohnungen, die ausschließlich selbst genutzt werden, in die Privilegierung der Regelung in § 23 Abs. 1 Nr. S. 3 EStG.

Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Andreas Wehle /Aachen


Rechtsanwalt Andreas Wehle

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