Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
1. der Wohnsitz bestimmt sich nach § 7 BGB
. Danach wird dieser definiert, als der Ort, wo sich der Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse darstellt. Dabei kann der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse auch dort sein, wo Sie sich nur am Wochenende aufhalten.
Die Gemeinden sind bestrebt möglichst viele Hauptwohnsitze an sich zu ziehen, da hieran erhebliche steuerliche Folgen (Einkommenssteuer, Landeszuschusses) etc. verbunden sind. Dadurch wird durch die Meldebehörden versucht, auf die Meldung eines Erstwohnsitzes, statt Zweitwohnsitz, Einfluss zu nehmen.
Die Entscheidung, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt unterhalten, obliegt aber immer noch Ihnen. Dies ist allerdings durch Argumente zu belegen.
Sind Sie verheiratet, ist die eheliche Wohnung der Wohnsitz.
Halten Sie sich nur vier Tage am Arbeitsort auf und sind die sozialen Bindungen vornehmlich am aktuellen Hauptwohnsitz in Oldenburg, dann liegt auch der Schwerpunkt des Aufenthaltes an Ihrem jetzigen Hauptwohnsitz.
2. Sie sollten sich hier eine schlüssige Argumentation gegenüber den Meldebehörden überlegen und immer im Hinterkopf (aber nicht gegenüber den Meldebehörden aussprechen!) behalten, daß u.a. fiskale Gründe der Gemeinde für die Festlegung des Erstwohnsitz maßgebend sind.
Zudem fällt in vielen Städten und Gemeinden eine Zweitwohnsitzsteuer an.
3. Seitens des Finanzamtes ergeben sich die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung aus der Lohnsteuerrichtlinie 43. Entscheiden ist, wo sich Ihr Lebensmittelpunkt befinden. Insoweit kommt es für das Finanzamt nicht zwingend auf die Meldung beim Einwohnermeldeamt an, kann aber ein Indiz sein, dass der Erstwohnsitz am Arbeitsort liegt, so dass die Geltendmachung von Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt wird.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit besten Grüßen
R 43. Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung
Doppelte Haushaltsführung
(1) 1Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort übernachtet; die Anzahl der Übernachtungen ist dabei unerheblich. 2Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, solange die auswärtige Beschäftigung nach R 37 Abs. 3 als Dienstreise anzuerkennen ist.
Berufliche Veranlassung
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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Tel: 06032/5074509
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E-Mail:
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Sehr geehrter Herr Schröter,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ihren Punkt 2 habe ich noch nicht ganz verstanden macht es Sinn gegen Ummeldung des Hauptsitzes nach Frankfurt in Berufung zu gehen, bzw. den Hauptsitz wieder in Oldenburg zu melden? Mit dem Bürgeramt habe ich ja bereits gesprochen, da der Arbeitsplatz aber ebenfalls in Frankfurt ist, muss die Meldung der Hauptwohnung dort erfolgen. Meine letzte Fragen habe Sie nicht ganz beantwortet: Ich habe doch keine Nachteile wenn mein Hauptwohnsitz in Frankfurt bleibt, solange da FA die doppelte Haushaltsführung anerkennt? Können Sie einschätzen wie hoch die Chancen sind, dass dies funktionieren wird? Ich habe, wie schon oben erwähnt, eine gemeinsame Wohnung mit meiner Freundin und Eltern u. Freunde vor Ort. Für meine Fahrten habe ich auch Belege, so dass nachgewiesen wird, dass ich regelmäßig meinen Wohnsitz mit Hausstand aufsuche.
Viele Dank
Aus meiner Sicht ist es nicht maßgebend wo Sie Ihren Arbeitsplatz haben, um in dessen Nähe den Hauptwohnsitz zu begründen. Maßgebend ist der Lebensmittelpunkt. Soweit das Finazamt die Ausgaben für die doppelte Haushaltsführung als werbungskosten anerkennt, auch wenn Sie in Frankfurt mit einem Erstwohnsitz gemeldet sind, haben Sie keine nachteil zu befürchten. Aus meiner Erfahrung berücksichtigt das Finanzamt die Meldungen bei der Gemeinde grds. nicht bzw. verlangt hierzu keinen Nachweis. Dies kann aber in einzelfällen anders sein.
Da Sie entsprechende Mehraufwendungen nachweisen können, sollte es bei der Anerkennung keine Probleme geben.
Viele Grüße