Recht auf Verwendung des "Spitznamens" durch Arbeitgeber?
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Ich (51) bin seit 1977 beruflich und privat nur unter einer Abkürzungsform meines eigentlichen Vornamens bekannt. Unter diesem "Spitznamen" habe ich u.a. Artikel und Broschüren veröffentlicht und Zusatz-Ausbildungen gemacht (d.h. dieser Name steht auch auf den Zertifikaten). Außerdem kennen die Kunden, die ich betreue, meine Kollegen und meine bundesweiten Kontakte in der "Szene" meines Fachgebiet ...