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Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Wenn der Arbeitsplatz innerhalb des Urlaubsjahres gewechselt wird, könnte der neue Arbeitgeber von Ihnen eine Urlaubsbescheinigung Ihres alten Arbeitgebers verlangen, in der über den gewährten und abgegoltenen Urlaub informiert wird, § 6 Abs. 2 UrlG. Der neue Arbeitgeber will so erfahren, wieviel Urlaub er Ihnen noch zu gewähren hat. Der Urlaubsbescheinigung wird dann aber auch zu entnehmen sein, dass Ihr Arbeitsverhältnis offiziell einen Monat früher endete.
Zudem könnte eine Information durch die Krankenkasse bei der Meldung zur Krankenversicherung erfolgen. Wenn Sie sich nicht selbst versichert haben, dürften Sie in diesem Monat lediglich einen nachwirkenden Versicherungsschutz bei Ihrer Krankenversicherung genossen haben.
Sie selbst sind aber ohne besondere Nachfrage nicht verpflichtet, dem neuen Arbeitgeber das Ende Ihres alten Arbeitsverhältnisses mitzuteilen. Sollten Sie dies gleichwohl tun, sollten Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen, da ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit grundlos gekündigt werden kann und solche Falschangaben auch je nach Aufgabe Zweifel an Ihrer Integrität aufkommen lassen.
Nachfrage vom Fragesteller
25.02.2011 | 19:07
Sehr geehrte Anwältin,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Um den Sachverhalt etwas klarer zu formulieren:
Ich habe bereits Mitte Februar meinen Arbeitsvertrag gekündigt. Seitdem habe ich bis Ende März Urlaub. Im April habe ich eine weitere Woche Resturlaub und 3 Wochen unbezahlten Urlaub, wobei das Arbeitsverhältnis während dieser 3 Wochen fortbesteht.
Meine Fragen hierzu:
1. Erfährt der neue Arbeitgeber das Kündigungsdatum?
2. Erfährt der neue Arbeitgeber davon, dass ich unbezahlten Urlaub hatte? Ist in der von Ihnen angesprochenen Urlaubsbescheinigung auch aufgelistet, an welchen Tagen ich bezahlten und unbezahlten Urlaub genommen habe? Auch wollte ich fragen, wann ein Urlaubsjahr beginnt.
Vielen Dank für die Unterstützung und ein schönes Wochenende.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
26.02.2011 | 20:02
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Auf der Urlaubsbescheinigung würde das Ende des Arbeitsverhältnisses stehen, also das Datum, zu dem die Mitte Februar ausgesprochene Kündigung wirkt.
Das Urlaubsjahr beginnt am 01. Januar.
Ich habe jetzt leider nicht ganz verstanden, wie es sich mit Ihrem unbezahlten Urlaub verhält. Haben Sie entgegenkommendeweise auf die drei Wochen Gehalt verzichtet und endet Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Ihrer Kündigung am 30.04., erfährt der neue Arbeitgeber hiervon nichts. Anders, wenn Ihre Kündigung zum 31.03.2011 wirkt und Ihr alter Arbeitgeber Ihnen nach außen lediglich erlaubt, sich bis zum 30.04.2011 angestellt zu bezeichnen, um eine Lücke im Lebenslauf zu vermeiden.