von RA C. Norbert Neumann
Sehr geehrte Damen und Herren, brauche Hilfe wegen folgender Situation: Arbeitsbeginn 16.06.2014(davor Arbeitlos vom 01.01.2014 bis 15.06.2014) Eigenkündigung am 02.04.2015 zum 30.04.2015 Der Arbeitsvetrag besagt das ich 24 Tage Urlaubsanspruch habe. Es liegt kein Tarifvertrag vor und es i ...
Urlaub