Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitgeber ist rechtlich nicht verpflichtet, einen auslaufenden befristeten Arbeitsvertrag zu verlängern. Es bedarf hierfür, anders als bei einer Kündigung, keiner Angabe von Gründen. Die Begründung "fehlende Entwicklung" ist daher rechtlich zunächst nicht direkt angreifbar.
Jedoch: Wenn die "fehlende Entwicklung" vom Arbeitgeber selbst arglistig herbeigeführt wurde (indem man Ihnen die Entwicklungsmöglichkeit durch die verweigerte Ausbildung nahm), könnte hier ein Ansatzpunkt liegen.
Der Rechtsbegriff des "Mobbings" ist im deutschen Recht nicht explizit in einem Gesetz definiert, wird aber von der Rechtsprechung anerkannt. Man versteht darunter das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.
Die entscheidenden Merkmale für die juristische Anerkennung von Mobbing sind:
Systematik und Dauer: Es darf sich nicht um einmalige Vorfälle handeln, sondern um wiederholte, aufeinander aufbauende Handlungen über einen längeren Zeitraum.
Zielgerichtetheit: Die Handlungen müssen das Ziel haben, Sie auszugrenzen, zu demütigen oder zu schädigen.
Verletzung von Rechtsgütern: Typischerweise werden das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzt.
Ihre Situation: Die von Ihnen geschilderten Vorgänge – das wiederholte Verweigern der Ausbildung, das "Durchreichen nach unten", das Vorenthalten von Entwicklungschancen, während Neulinge gefördert werden – können in ihrer Gesamtheit durchaus als systematisches, zielgerichtetes Handeln gewertet werden. Die psychischen Probleme sind eine direkte Verletzung Ihrer Gesundheit.
Ein Arbeitgeber darf einzelne Arbeitnehmer nicht willkürlich schlechter behandeln als andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage. Wenn Ihr Arbeitgeber ein System etabliert hat (z.B. "alle neuen Ramp-Agents erhalten nach einer gewissen Zeit die Standardausbildung") und Sie als Einzigen ohne sachlichen Grund davon ausnimmt, liegt ein klarer Verstoß vor. Die Tatsache, dass Kollegen mit nur 3 Monaten Betriebszugehörigkeit die Ausbildung erhielten, während Sie nach 26 Monaten immer noch warteten, ist ein sehr starkes Indiz für eine solche willkürliche Ungleichbehandlung.
Konkrete nächste Schritte können wie folgt aussehen:
Dokumentation vervollständigen: Sammeln Sie alle schriftlichen Beweise: E-Mails, Anträge auf Schulungen, Ablehnungen, Leistungsbeurteilungen, Notizen zu Gesprächen. Erstellen Sie rückwirkend ein Gedächtnisprotokoll ("Mobbing-Tagebuch") aller relevanten Vorfälle.
Zeugen benennen: Überlegen Sie, welche Kollegen (auch ehemalige) bereit wären, Ihre Aussagen zu bestätigen.
Ärztliche Atteste: Lassen Sie sich Ihre psychischen Probleme und deren wahrscheinliche Ursache (die Situation am Arbeitsplatz) von einem Arzt oder Therapeuten ausführlich attestieren. Dies ist die Grundlage für Schmerzensgeldansprüche.
Anwaltliche Vertretung: Suchen Sie umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf. Nehmen Sie zu diesem Termin alle gesammelten Unterlagen mit.
Mögliche Ziele einer Klage:
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts.
Entschädigung wegen Ungleichbehandlung: Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), falls die Benachteiligung auf einem der dort genannten Merkmale (z.B. Alter, Herkunft) beruht, was hier aber geprüft werden müsste.
Ausstellung eines sehr guten Arbeitszeugnisses: Dies ist oft Teil eines Vergleichs und für Ihre berufliche Zukunft wichtig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Eins noch - Was ist mit den Personen die dafür verantwortlich sind und werden die bei einer Verurteilung oder eiinem Urteil in meinem Sinne auch vom Arbeitgeber disziplinarisch zur Verantwortung gezogen?
Das wäre ja jetzt mein primäres Ziel
Danke schon mal für ihre Antwort
Damit wären meine Fragen beantwortet.
-Bis dahin-
Wir müssen hier zwei Ebenen unterscheiden:
Ihre zivilrechtlichen Ansprüche (Ihre Klage): Ihre Klage richtet sich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Gericht wird prüfen, ob die Vorgesetzten (und damit auch der Arbeitgeber, der für sie haftet) Ihnen gegenüber rechtswidrig gehandelt und einen Schaden (Ihre psychischen Probleme) verursacht haben. Wenn das Gericht Ihnen Recht gibt, werden die Beklagten (also die Vorgesetzten und/oder der Arbeitgeber) zur Zahlung einer Geldsumme verurteilt. Das Gericht ordnet aber keine Kündigung oder andere Disziplinarmaßnahmen an. Das liegt außerhalb seiner Zuständigkeit in diesem Verfahren.
Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen (interne Maßnahmen des Arbeitgebers): Dies ist die Ebene, auf die Ihre Frage abzielt. Wenn durch ein Gerichtsverfahren offiziell festgestellt wird, dass zwei Führungskräfte einen Mitarbeiter systematisch gemobbt haben, gerät der Arbeitgeber massiv unter Druck. Er hat eine Fürsorgepflicht gegenüber allen seinen Mitarbeitern.
Konkret bedeutet das:
Ein Urteil zu Ihren Gunsten wäre für den Arbeitgeber ein klarer Beleg dafür, dass seine Führungskräfte ihre Pflichten grob verletzt haben.
Um sich selbst vor zukünftigen Klagen (auch von anderen potenziellen Opfern) zu schützen und seiner Verantwortung nachzukommen, muss der Arbeitgeber in der Regel handeln.
Die möglichen disziplinarischen Maßnahmen reichen von einer offiziellen Abmahnung über eine Versetzung (ggf. ohne Personalverantwortung) bis hin zur verhaltensbedingten Kündigung der beiden Vorgesetzten.
Fazit:
Obwohl Sie die Kündigung der Vorgesetzten nicht direkt einklagen können, ist ein erfolgreiches Gerichtsverfahren der stärkste Hebel, um genau das zu bewirken. Ein Arbeitgeber kann es sich kaum leisten, gerichtlich festgestelltes Fehlverhalten von Führungskräften zu ignorieren. Ihr juristischer Sieg wäre also mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Auslöser für genau die disziplinarischen Konsequenzen, die Sie sich wünschen. Ihr Ziel wird also eher indirekt, aber dadurch nicht weniger wirkungsvoll, erreicht.