Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Muß ich für diese Stunden gerade stehen?"
Nach Ihrer kurzen, auf alle notwendigen Fakten reduzierten Darstellung müssen Sie dies grundsätzlich nicht, wenn Sie Ihre Arbeitskraft angeboten haben, der Arbeitgeber damit aber aufgrund schlechter Auftragslage nichts anfangen konnte.
Dann träfe Ihren Arbeitgeber das sog. Annahmeverzugsrisiko, § 615 BGB.
Verwunderlich ist dabei auch die Aussage, die BG Bau sei der Meinung das Sie diese Stunden zu verantworten haben. Die BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) ist nämlich eine gesetzliche Unfallversicherung für Betriebe der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen in Deutschland. Sie hat aber nicht direkt etwas mit Ihren arbeitsvertraglichen Bedingungen zu tun und wird darüber sicherlich auch keine Beurteilung abgeben, außer vielleicht im Fall von Saison-Kurzarbeitergeld.
Näheres dazu finden Sie z.B. auch unter: https://www.clockin.de/blog/minusstunden-und-zeiterfassung-das-ist-erlaubt
Der Arbeitgeber hätte nur dann recht, wenn Sie
1. ) Ihre Arbeitsleistung aus eigenem Verschulden nicht angeboten oder erbracht hätten
oder
2.) Im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung wäre ein Arbeitszeitkonto geregelt, welches Minusstunden auch bei geringer Auslastung zulassen würde und Sie einer solchen Klausel zugestimmt hätten.
Was können Sie also konkret tun:
1. Widersprichen Sie schriftlich der Anrechnung der Minusstunden, wenn Sie nachweislich nicht schuld waren und keine abweichenden vertraglichen Regelungen dazu bestehen, denen Sie zugestimmt haben
Ein Schreiben könnte z.B. so aussehen:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise die Anrechnung der über 100 Minusstunden entschieden zurück.
Ich habe meine Arbeitsleistung jederzeit vertragsgemäß angeboten und war arbeitsbereit. Die fehlende Beschäftigung beruhte allein auf betrieblicher Ursache (Auftragsmangel), wofür ich nicht verantwortlich bin.
Gemäß § 615 BGB trage ich in solchen Fällen kein Risiko für den Arbeitsausfall. Ich fordere Sie daher auf, die Anrechnung der Minusstunden rückgängig zu machen und mein Zeitkonto entsprechend zu korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen
[ Name]
2. Ziehen Sie im Streitfall eine Gewerkschaft, den Betriebsrat oder eine arbeitsrechtlich ausgerichtete Kanzlei vor Ort hinzu.
3. Achten Sie auf etwaige wirksam vereinbarte Verfallsklauseln in den zugrunde liegenden Verträgen und machen Ihren Anspruch innerhalb der dort aufgeführten Fristen in der entsprechenden Form geltend, um Ihre Rechte nicht zu verlieren.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-