von RA Daniel Hesterberg
Sehr geehrte Damen und Herren, sind Schriftstücke, die Hinweise zu einer Zeugniskorrektur geben, aus der Personalakte zu entfernen (z.B. interner Schriftverkehr, Schreiben von Anwälten, mehrere Zeugnisversionen, die erstellt wurden)? Eine Nichtentfernung würde sonst, zumindest bei internem Wec ...