von RA Arnd-Martin Alpers
Guten Tag, verehrte Dame, verehrter Herr, laut TV-L beträgt die "Kündigungsfrist bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss". Hierzu habe ich zwei Fragen: a) Handelt es sich um eine Mindestfrist, sprich, kann ich bspw. am 10. d. M. zum ...