Betriebsübergang zwecks Veräußerung
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Ein Betriebsübergang im Arbeitsrecht bezieht sich auf den Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Betriebsteils durch Rechtsgeschäft. Dies kann beispielsweise durch Verkauf, Fusion oder Ausgliederung geschehen. In solchen Fällen gelten spezielle arbeitsrechtliche Regelungen, insbesondere zum Schutz der Arbeitnehmer. Diese sind vor allem in § 613a BGB festgelegt.
Die häufigsten rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Betriebsübergängen sind:
1. Unklarheit über den Fortbestand von Arbeitsverhältnissen: Grundsätzlich gehen diese beim Betriebsübergang auf den neuen Inhaber über.
2. Änderungen von Arbeitsbedingungen: Der neue Inhaber kann nicht einfach die Arbeitsbedingungen ändern. Hier gelten strenge Vorgaben.
3. Informations- und Konsultationsrechte des Betriebsrats: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht und muss über den Betriebsübergang informiert werden.
4. Kündigungen: Kündigungen aufgrund des Betriebsübergangs sind grundsätzlich unwirksam, es gibt jedoch Ausnahmen.
5. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen: Hier kann es zu Komplikationen kommen, da diese nicht automatisch auf den neuen Inhaber übergehen.