§ 13 und § 14 Steuerberatergebührenveordnung
vom 18.7.2005
15 €
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A beauftragt im Internet einen Steuerberater einen bestimmten Sachverhalt zu prüfen. Stellt die Vereinbarung mit dem Steuerberater einen bestimmten Sachverhalt für 93 Euro pro Stunde zur prüfen, aber keine Gegenstandsgebühr zu berechnen eine Pauschalvereinbarung im Sinne der § 14 Steuerberatergebührenveordnung dar? Oder handelt es sich um eine Vereinbarung gemäß § 13. Schließlich ist die Frage, ob ...