Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Unterhaltsleistungen - Einspruch Steuerbescheid

3. Juli 2005 11:23 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie kann ich gegen den Steuerbescheid von Finanzamt Einspruch erheben, auf welchen Paragraphen des Gesetz soll ich mich bei dem Einspruch stützen? wenn:

Seit 01.01.2003 habe ich die Eltern meiner Frau mit Geldmitteln unterstützt, aber offiziell bin ich nur seit dem 15.11.2003 verheiratet. Das Finanzamt hat nur Teil von dem gesamten Betrag anerkannt, mit der Formulierung:
"Für die Eltern und Großeltern Ihrer Ehefrau sind XXXX Euro angesetzt worden, da Sie erst seit 15.11.2003 verheiratet sind."

Mit freundlichen Grüßen,

3. Juli 2005 | 11:50

Antwort

von


(141)
Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: https://www.glatzel-partner.com
E-Mail:

Sehr geehrter Rechtssuchender,

den Einspruch durchzubekommen wird wohl schwierig werden. Grds handelt es sich bei den Zahlungen wohl um außergewöhnliche Belastungen, die nach § 33 a EstG für den Veranlagungszeitraum 2003 bis zu einer Höhe von 7188 EURO steuerlich absetzbar waren.Gezahlt wird an Angehörige des Steuerpflichtigen oder, wie in Ihrem Fall an Angehörige Ihrer Frau, also Ihre Schwiegereltern.

Ab dem Zeitpunkt der Ehe können diese Zahlungen relativ problemlos abgesetzt werden, da diese Zahlungen den Ehegatten jeweils hälftig zugrechnet werden, egal wer sie tatsächlich geleistet hat. Zahlungen , die Sie davor geleistet haben, werden Sie normalerweise nicht absetzen können.

Was Sie in Ihrem Einspruch allerdings versuchen können, ist sich auf § 33 EStG zu berufen. Sie können argumentieren, dass Sie sich sittlich verpflichtet gefühlt haben, Ihre späteren Schwiegereltern schon vor Eintritt der Ehe zu unterstützen. Wenn Sie schon damals eine enge persönliche Beziehung zu den Schwiegereltern gehabt haben, sollten Sie auch dieses Argument heranziehen. Auch wenn sich die Eltern in einer besonders schlechten Situation befunden haben sollten (Krankheit, Pflegekosten, finanzielle Probleme), sollten Sie das als Argument heranziehen. Sie müssen dann klarstellen, dass es für Sie eine sittliche Zwangsläufigkeit war, die Schwiegereltern zu unterstützen.

Ob Sie mit diesen Argumenten den Einspruch durchbekommen vermag ich nicht zu sagen ein Versuch wäre es jedoch wert, zumal das Einspruchsverfahren kostenlos ist.
Übrigens müssen Sie sich mit dem Einspruch immer beeilen, da Sie Ihn spätestens einen Monat seit Zugang des Bescheides bei Ihnen beim Finanzamt einlegen müssen. Sie können allerdings zunächst einen unbegründeten Einspruch einlegen und danach die Begründung nachliefern.

Mit freundlichen Grüssen

Marcus Glatzel
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.

ANTWORT VON

(141)

Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: https://www.glatzel-partner.com
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER