Auslandsvermögen
vom 29.3.2023
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Bei der Beantragung eines Erbscheins wird nach "Auslandsvermögen" gefragt. Im Internet lese ich: "Nur weil sich das Vermögen nicht in Deutschland befindet, handelt es sich nicht um Auslandsvermögen im Sinne des § 21 ErbStG." Ist ein Bankkonto/Depot in der Schweiz "Auslandsvermögen"? Oder wäre das nur eine Immobilie oder Beteiligung? ...